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EuGH-Urteil zum reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Speisen

Dehoga: Schluss mit den Widersprüchen - Einheitlicher Steuersatz für Lebensmittel längst überfällig

11.03.2011

Berlin - Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden hat, kann für Speisen an Imbissen und in Kinos der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. Findet der Verzehr vor Ort dagegen in einem restaurantähnlichen Rahmen statt, wird dieser weiterhin als Dienstleistung betrachtet und ist mit 19 Prozent zu besteuern. Wie der Dehoga-Bundesverband in Berlin erklärte, bestätigt die Entscheidung den Niedrigsteuersatz für Take-away-Umsätze. Gleichwohl werfe das Urteil auch neue Fragen auf. "Für zahlreiche Fallkonstellationen werden die Abgrenzungsschwierigkeiten nicht kleiner", sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Es stehe zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium Konkretisierungen vornehmen wird. Vor diesem Hintergrund bekräftigt Fischer die Forderung der Branche nach Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie.

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"Einmal mehr wird deutlich, dass der einheitliche reduzierte Satz für Lebensmittel unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Verzehrsort auch in Deutschland längst überfällig ist", so Fischer. In 15 EU-Staaten gelten bereits für gastronomische Umsätze wie für Lebensmittel reduzierte Mehrwertsteuersätze. "Das EuGH-Urteil vergrößert die Wettbewerbsnachteile der Gastwirte gegenüber den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Wer gesunde Ernährung und Esskultur fördern möchte, sollte konsequenterweise der Tütensuppe im Lebensmitteleinzelhandel und der frisch zubereiteten Suppe im Restaurant denselben Steuersatz gewähren."

Fischer hofft, dass die geplante Mehrwertsteuerreform der Bundesregierung mit dem bestehenden "Steuerirrsinn" aufräumt: "Wir fordern endlich Chancengleichheit und fairen Wettbewerb für eine besonders arbeitsintensive Dienstleistungsbranche, in der auf den gleichen Umsatz sechs Mal so viel Beschäftigte kommen wie im Lebensmitteleinzelhandel."

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