EuGH-Urteil zum reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Speisen
Dehoga: Schluss mit den Widersprüchen - Einheitlicher Steuersatz für Lebensmittel längst überfällig
11.03.2011
Gerichtsentscheid pro 7% Umsatzsteuer: Wird die Currywurst am Imbiss jetzt billiger?
"Einmal mehr wird deutlich, dass der einheitliche reduzierte Satz für Lebensmittel unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Verzehrsort auch in Deutschland längst überfällig ist", so Fischer. In 15 EU-Staaten gelten bereits für gastronomische Umsätze wie für Lebensmittel reduzierte Mehrwertsteuersätze. "Das EuGH-Urteil vergrößert die Wettbewerbsnachteile der Gastwirte gegenüber den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Wer gesunde Ernährung und Esskultur fördern möchte, sollte konsequenterweise der Tütensuppe im Lebensmitteleinzelhandel und der frisch zubereiteten Suppe im Restaurant denselben Steuersatz gewähren."
Fischer hofft, dass die geplante Mehrwertsteuerreform der Bundesregierung mit dem bestehenden "Steuerirrsinn" aufräumt: "Wir fordern endlich Chancengleichheit und fairen Wettbewerb für eine besonders arbeitsintensive Dienstleistungsbranche, in der auf den gleichen Umsatz sechs Mal so viel Beschäftigte kommen wie im Lebensmitteleinzelhandel."