Hotelmarkt Deutschland
Kampf gegen Bettensteuer: Dehoga holt laut "Top hotel" zum juristischen Befreiungsschlag aus
29.09.2010

Der Dehoga-Bundesverband will gegen die Bettensteuer klagen (Foto: Dehoga/Reiner Pfisterer)
Dazu könnte der Kölner Hotelpartner frühestens nach drei Monaten, also Anfang Januar 2011, die Abrechnung zur Bettensteuer beim Steueramt der Stadt einreichen. Nach erfolgtem Steuervorbescheid würde dann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Werde dies abschlägig entschieden, könne man vor dem Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Klage erheben, so Rechtsanwalt Jürgen Benad vom Dehoga-Bundesverband.
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