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Kampf gegen Bettensteuer: Dehoga holt laut "Top hotel" zum juristischen Befreiungsschlag aus

29.09.2010

Berlin/Köln - Die Bettensteuer nimmt der Hotellerie einen wertvollen Teil der jüngst gewonnen Investitionsstärke. In Köln wird die sog. Kulturförderabgabe von fünf Prozent je Hotelübernachtung ab 1. Oktober erhoben. Der Dehoga-Bundesverband will laut einem Bericht in der Onlineausgabe von "Top hotel" (www.tophotel.de) hier einen Präzedenzfall schaffen, um einen juristischen Befreiungsschlag mit Mustercharakter zu erreichen. Dieser soll mit einem Kölner Hotel unternommen werden.

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Der Dehoga-Bundesverband will gegen die Bettensteuer klagen (Foto: Dehoga/Reiner Pfisterer)


Dazu könnte der Kölner Hotelpartner frühestens nach drei Monaten, also Anfang Januar 2011, die Abrechnung zur Bettensteuer beim Steueramt der Stadt einreichen. Nach erfolgtem Steuervorbescheid würde dann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Werde dies abschlägig entschieden, könne man vor dem Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Klage erheben, so Rechtsanwalt Jürgen Benad vom Dehoga-Bundesverband.

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