Hotelmarkt Köln
Bettensteuer bestraft Hoteliers: Firmenkunden wandern ab
14.10.2010
Geschäftsreisende können sich die sog. „Kulturförderabgabe“ rückerstatten lassen. Das entsprechende Formular ist jedoch nur in deutscher Sprache verfügbar. Wie schnell die Rückerstattung vorgenommen wird, ist noch nicht bekannt. Da offiziell die Original-Hotelrechnung abgegeben werden soll, stellen sich hierbei besondere Hürden betreffend der späteren Steuerabrechnung.